Diese Veranstaltungsbedingungen gelten für die Veranstaltung CAMPERVILLE mit der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG als Veranstalter.
1. REISELEISTUNGEN, ANMELDUNG
Der Umfang der vertraglichen Leistungen des CAMPERVILLE ist den Reiseunterlagen und www.camperville.de zu entnehmen. Weitere Leistungen schuldet die Motor Presse Stuttgart nicht. Die Motor Presse Stuttgart ist als Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich. Die Anmeldung erfolgt durch das Ausfüllen und Einsenden der Anmeldeunterlagen, welche auf www.camperville.de zum Download bereitstehen. Mit dem Einsenden der Unterlagen bietet der Teilnehmer der Motor Presse Stuttgart den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.
2. PREIS, ZAHLUNGSWEISE, FÄLLIGKEIT, REISEUNTERLAGEN
Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch die Motor Presse Stuttgart. Nach Abschluss der Anmeldung erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung und einen Reisesicherungsschein im Sinne § 651 k Abs. 3 BGB. Mit dessen Erhalt wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 26 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 26 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig. Die Bezahlung erfolgt durch Banküberweisung nach vorheriger Rechnungsstellung oder über Lastschriftverfahren. Eine Bezahlung per Kreditkarte ist nur nach telefonischer Kontaktaufnahme unter 0711 1821977 möglich.
Zahlungen im Lastschriftverfahren erfolgen über SEPA Direct Debit SDD. Hierfür benötigt der Veranstalter ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung des Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Anmeldung. Die Vorabankündigung über die Einzugstermine im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt mit Rechnungsstellung/Buchungsbestätigung
– bei Online-Rechnungsstellung mindestens eine Woche vor der Abbuchung vom Konto des Teilnehmers;
– bei postalischer Rechnungsstellung (unter Einrechnung der Postlaufzeit) mindestens 4 Tage vor der Abbuchung vom Konto des Teilnehmers.
Bei kurzfristigen Buchungen gilt dies entsprechend für den gesamten Reisepreis.
Für Zahlungen mit Kreditkarte werden die von Ihnen bei der Zahlung angegebenen Daten direkt an unseren Abrechnungsdienstleister Saferpay (SIX Payment Services GmbH, Langenhorner Chaussee 92–94, 22415 Hamburg) weitergeleitet. Es werden folgende Kreditkartenanbieter akzeptiert: VISA, MasterCard.
Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Die Motor Presse Stuttgart hat das Insolvenzrisiko bei der tourVers Touristik-Versicherungs-Service GmbH (Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg) abgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft den direkten Anspruch des Reisenden gegenüber der tourVers im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters. Die Motor Presse Stuttgart ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher von der Motor Presse Stuttgart schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der Ausschreibung auf der Website www.camperville.de
3. MINDESTTEILNEHMERZAHL
Wir behalten uns bis 28 Tage vor Reisebeginn den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn bis dahin die angegebene und vertraglich vereinbarte Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen nicht erreicht wurde. Bis dahin bereits entrichtete Beträge bekommt der Teilnehmer in diesem Fall binnen 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt zurück.
4. ÄNDERUNGEN BESCHRIEBENER VERANSTALTUNGSABLÄUFE
Änderungen oder Abweichungen vom Termin, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden, und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Motor Presse Stuttgart ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Kenntnis über Leistungsänderungen auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
5. RÜCKTRITT, ERSATZPERSONEN, UMBUCHUNG, NICHTANTRITT UND NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Die Motor Presse Stuttgart kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte der Motor Presse Stuttgart als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei der Motor Presse Stuttgart. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf Bezahlung des Reisepreises. Dem Reiseveranstalter steht jedoch eine
angemessene Entschädigung zu, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Veranstaltungsort erheblich beeinträchtigen. Die dem Reiseveranstalter zustehenden Rücktrittsgebühren sind wie folgt pauschaliert:
- bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnahmepreises,
- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Teilnahmepreises,
- bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises,
- ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Teilnahmepreises,
- am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 95 % des Teilnahmepreises.
Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit die Motor Presse Stuttgart nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen sowie Abzug dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Die vorstehenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum, der zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn liegt. Sie sind auf Verlangen des Kunden zu begründen. Das Recht des Reiseteilnehmers, der Motor Presse Stuttgart nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer verspätet zum Beginn der Veranstaltung, kündigt er nach Reisebeginn oder aus Gründen, die nicht von der Motor Presse Stuttgart zu vertreten sind, oder muss er nach Reisebeginn von der Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden, so behält die Motor Presse Stuttgart den Vergütungsanspruch.
Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als der Motor Presse Stuttgart von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden.
6. VERSPÄTUNG, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE
Ist der Reiseveranstalter aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, so kann er vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, so verliert er den Anspruch auf Bezahlung des Reisepreises
7. GEWÄHRLEISTUNG, MITWIRKUNGSPFLICHT, ABHILFEVERLANGEN
Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Motor Presse Stuttgart nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber der Motor Presse Stuttgart direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§ 651l BGB) ist der Motor Presse Stuttgart eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von der Motor Presse Stuttgart verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde bei der Motor Presse Stuttgart geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren gem. § 651 j BGB in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Motor Presse Stuttgart die Ansprüche schriftlich zurückweist.
8. REISEVERSICHERUNGEN
Bitte beachten Sie, dass im Reisepreis keine Reiserücktrittskostenversicherung bzw. Reiseabbruchversicherung enthalten ist. Die Motor Presse Stuttgart vermittelt Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34 d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO). Es besteht allerdings keine zusätzliche Versicherung, die die Motor Presse Stuttgart zugunsten des Events abgeschlossen hat.
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
9. INFORMATION ZUM VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Die Motor Presse Stuttgart ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
10. HAFTUNG
Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schadensersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) die Motor Presse Stuttgart für einen dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Motor Presse Stuttgart haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder empfohlen werden (Sportveranstaltungen, Hubschrauberflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der Motor Presse Stuttgart sind.
VERANSTALTER:
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG, Leuschnerstraße 1, 70174 Stuttgart
Geschäftsführung: Dr. Andreas Geiger, Jörg Mannsperger
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRA 9302
E-Mail: event-team@motorpresse.de Stand: 05. April 2023
Datenschutzerklärung zur Buchung der Veranstaltung CAMPERVILLE
Nachfolgend möchten wir Sie über die über Ihre Person verarbeiteten Daten im Rahmen der DSGVO informieren:
Ihre bei Vertragsschluss angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsdaten, erheben, speichern und nutzen wir zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Abrechnung. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 I lin.b) DSGVO. Des Weiteren fragen wir Ihre Mobilfunknummer ab. Informationen zur Abwicklung der gebuchten Veranstaltungen nutzen wir für die Kontaktaufnahme gegebenenfalls Ihre E-Mail-Adresse oder auch Ihre Telefonnummer. Die Angabe Ihres Geburtsdatums ist freiwillig. Wir nutzen dieses Datum anonym und zu statistischen Zwecken um unsere Veranstaltung künftig zu optimieren und auf den Teilnehmerkreis anzupassen.
Im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung setzen wir auch externe Dienstleister ein, an die wir, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich, auch personenbezogene Daten über Sie weitergeben. Wir behalten uns vor, Ihre E-Mail-Adresse, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Buchung erlangt haben, gem. § 7 III UWG zu nutzen, um Sie über ähnliche und Folgeveranstaltungen der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG einzuladen. Sie können der Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen unter events@motorpressse.de.
Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen und können hierzu eine Kopie einfordern. Außerdem können Sie die Löschung, Berichtigung oder in bestimmten Fällen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beanspruchen. Verlangen Sie die Löschung Ihrer Daten, so werden wir Ihrer Aufforderung schnellstmöglich nachkommen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder unsere berechtigten Interessen an einer Speicherung einer Löschung entgegenstehen. Im Übrigen löschen wir Ihre Daten, wenn entweder die angegebenen Zwecke erfüllt oder weggefallen sind und nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder andere rechtliche Erfordernisse einer Löschung entgegenstehen. Wenn Sie zur Buchung unserer Veranstaltung unsere Online-Dienste in Anspruch nehmen, lesen Sie bitte auch die Datenschutzerklärung auf unserer Website unter www.camperville.de
Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen, wird die Zahlung über das von uns beauftragte Kreditkartenabrechnungsunternehmen Saferpay abgewickelt. Die von Ihnen eingegebenen Kreditkartendaten werden nicht von uns gespeichert, sondern direkt in ein Formular bei Saferpay eingegeben, das auf unserer Seite eingebunden ist und von Saferpay abgerufen wird. Die Zahlung erfolgt bei Saferpay, ohne dass Sie sich erneut einloggen oder dort ein Kundenkonto eröffnen müssen. Die Datenschutzerklärung von Saferpay finden Sie unter https://www.six-payment-services.com/de/services/legal/privacy-statement.html.
Die Motor Presse Stuttgart behält sich ferner vor, Bild- und Filmaufnahmen, die während der Veranstaltungen gefertigt werden, auf der (den) Internetseite(n), in Pressemitteilungen und Druckerzeugnissen des (der) Veranstalter(s) und den dazugehörigen Facebook-Auftritten zu veröffentlichen. Sie haben das Recht, der Fotografie und Veröffentlichung Ihrer Person zu widersprechen. Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie uns dies bitte unter event-team@motorpresse.de mit.
Unseren Betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@motorpresse.de, Tel.: 0711-182-01.
AUFSICHTSBEHÖRDE
Außerdem können Sie sich auch an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, als zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden.
VERANTWORTLICHER FÜR DIE DATENVERARBEITUNG I.S.D. DSGVO IST:
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG Leuschnerstr. 1
70174 Stuttgart
Geschäftsführer: Dr. Andreas Geiger und Jörg Mannsperger DSE Stand: 17.04.2023
Formblatt zur Unterrichtung des Reisen- den bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen.
WICHTIGSTE RECHTE NACH DER RICHTLINIE (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungs- ort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreise- leistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung tourVERS, Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Telefon: +49-40-244 288-0, Telefax: +49-40-244 288-99, E-Mail: service@tourvers.de, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG verweigert werden.
Website, auf der die Richtlinie (EU)2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Stand 27.07.2023